Kredit fürs Zweitstudium

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Mancher junge Mensch möchte sich nach seinem Erststudium neu orientieren und strebt ein Zweitstudium an. Aber wie sind die finanziellen Aussichten bei einem Zweitstudium, gerade auch dann wenn es in Vollzeit aufgenommen wird.

BAföG wird in der Regel für ein zweites Studium nicht gezahlt, das Kindergeld ist ausgelaufen und es gibt keine Eltern die ein Zweistudium mitfinanzieren wollen oder können. So bleibt dem jungen Menschen oftmals nur ein Kredit fürs Zweistudium.

Der Studentenkredit bringt die Lösung

Die Lösung heißt in diesem Fall Studentenkredit. Dieser Kredit ist kein Konsumentenkredit um beispielsweise größere Anschaffungen zu tätigen, er unterscheidet sich von den normalen Krediten, da er genau auf die Situation des Studierenden ausgerichtet ist. Der Unterschied zum normalen Konsumentenkredit liegt darin, dass die vereinbarte Kreditsumme nicht auf einmal ausgezahlt wird, sondern in monatlichen Beträgen. Damit können verlässlich die Lebenshaltungskosten finanziert werden ohne dass ein Zweitjob aufgenommen werden muss.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Rückführung des Studentenkredites nebst den Zinszahlungen erst nach dem Auszahlungszeitraum begonnen wird. Es können so bis zu 72 Monaten mit regelmäßigen Einnahmen gerechnet werden, ohne dass das finanzielle Budget des Studierenden belastet wird. Auch nach der Auszahlungsphase wird von vielen Banken eine sogenannte Berufsfindungsphase bereitgestellt, in der die Rückführung des Kredites stagniert.

Zusätzliche Optionen für einen Kredit fürs Zweitstudium

Ein Kredit fürs Zweitstudium unterliegt einer Altersbegrenzung. So wird der Studentenkredit nur bis zum Alter von 30 Jahren gewährt. Die Kredithöhe sollte außerdem so gewählt werden, damit der Berufsstart nach dem Studium nicht mit hohen Schulden gestartet wird. Der monatliche finanzielle Zuschuss unterscheidet sich je nach dem Kreditmodell und wird bei der Kreditbewilligung festgesetzt. Auch bei einem Kredit fürs Zweitstudium gibt es erhebliche Unterschiede seitens der Konditionen und es empfiehlt sich ein Online-Vergleich vorzunehmen.

Hat der Studierende bei seinem Erstsemester kein BAföG in Anspruch genommen, so kann er versuchen diese Beihilfe beim Zweitstudium zu erhalten. Diese Voraussetzung ist von Bundesland zu Bundesland eng gefasst und kann unterschiedlich ausfallen. Hat der Studierende bereits einen negativen Eintrag in der Schufa so könnte es mitunter Schwierigkeiten bei einem Kredit fürs Zweitstudium geben. Dann kann ein Kreditnehmer, der den Kredit fürs Zweitstudium auf seinen Namen beantragt, Abhilfe schaffen. Selbstverständlich sollte dieser Kreditnehmer über ausreichende Sicherheiten verfügen.

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