Ein Kredit für Minijobber kann nur genehmigt werden, wenn zusätzliche Sicherheiten vorhanden sind. Dies kann ein Bürge, ein Mitantragsteller, ein Haupteinkommen oder ein größeres Vermögen in Form von Wertpapieren, Immobilien oder Lebensversicherungen sein. In jedem Falle wird die Bank den Kreditantrag genau prüfen und dem Kunden mitteilen, welche Unterlagen er dazu vorlegen muss.
Kreditvoraussetzungen
Ein Kredit von einer deutschen Bank oder Sparkasse setzt voraus, dass der Kunde ein pfändbares Einkommen und eine positive Schufaauskunft besitzt. Dies ist bei einem Minijobber, der keine weitere Tätigkeit ausübt, nicht der Fall. Handelt es sich um eine Hausfrau, kann der Ehepartner den Kreditvertrag mit unterschreiben. Er muss ein festes Einkommen erzielen, das nicht nur genügend Spielraum für die Zahlung der Kreditraten, sondern auch für die Bestreitung des Lebensunterhaltes der Familie lässt. Außerdem wird die Schufaauskunft geprüft. Wer dies umgehen möchte und alle anderen Kreditvoraussetzungen erfüllt, kann sich an einen ausländischen Kreditgeber oder einen Kreditvermittler wenden. Ein Kredit ohne Schufa ist seit einiger Zeit auch für deutsche Staatsbürger erhältlich.
Antragstellung, Bewilligung und Rückzahlung
Ist der Entschluss zur Kreditaufnahme gefallen und sind alle Kreditvoraussetzungen gegeben, kann der Kredit für Minijobber im Internet oder in einer Filiale vor Ort beantragt werden. In beiden Fällen erfolgt die Entscheidung relativ schnell, sodass der Kunde innerhalb von wenigen Tagen über sein Geld verfügen kann. Eine Barauszahlung wäre ebenso denkbar wie eine Überweisung auf das Girokonto. Wenn es sich nicht um einen Autokredit handelt, steht ein Kredit für Minijobber zur freien Verfügung. Es können Reparaturen finanziert oder Konsumgüter erworben werden.
Auch eine Urlaubsreise wäre denkbar. Im Kreditvertrag wird genau geregelt, wann der Kunde mit der Rückzahlung beginnen muss. Die monatlichen Tilgungsraten werden meistens vom Girokonto abgebucht und sollten pünktlich gezahlt werden. Ansonsten sind Mahnschreiben oder andere Konsequenzen die Folge. Letztere können bis zur Kündigung des Kreditvertrages bei anhaltendem Zahlungsverzug reichen.